Wie unsere Kollegen von Golem berichten klagt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen Blizzard wegen unzulässigen Klauseln in den Nutzungsbedingungen von World of Warcraft. Der Klage, bei der es um insgesamt neun unzulässige Klauseln geht, wurde nun vom Landesgericht Berlin stattgegeben.
Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Blizzard hat laut VZBV die Nutzungsbedingungen bereits überarbeitet, auch wenn diese noch nicht öffentlich aktualisiert wurden.
Unter anderem ging es dabei um folgende Themen:
- Blizzard behält sich das Recht der Sperrung und Löschung eines World of Warcraft Accounts vor, wenn es zu einer fehlgeschlagenen Kreditkartenabbuchung, ein Buchungsfehler oder eine zurückgegebene Lastschrift kommt - und dass selbst wenn der der Fehler bei Blizzard liegt.
- Blizzard gestattet vorzeitige Kündigungen nur wenn World of Warcraft mindestens 72 Stunden nicht ordnungsgemäß funktioniert, egal ob durch angekündigte Wartungsarbeiten oder unerwartete Serverausfälle.
- Besonders kritisch wird die folgende Klausel betrachtet: „sämtliche in dieser Vereinbarung enthaltenen Regeln und Bedingungen zu modifizieren, zu erweitern, auszutauschen oder zu löschen“.
- Blizzard behält sich das Recht vor jederzeit Gebühren zu erhöhen, wenn diese als "nützlich" für das Spielerlebnis erachtet werden.
Quelle: Golem
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