World of Warcraft
Dragonflight
Patch 10.2.6

Gilden-Dienste FAQ

FAQ zum Gildenservice

Was sind die Gildendienste für World of Warcraft?
Es werden drei Gildendienste angeboten: Realmtransfers für Gildenmeister, Fraktionswechsel für Gildenmeister und Namenswechsel für Gilden. Diese Dienste können nur von Charakteren genutzt werden, die Gildenmeister sind.

Wie viel kosten diese Dienste?
Beim Einzelkauf kostet der Fraktionswechsel für Gildenmeister 35€, der Realmtransfer für Gildenmeister 30€ und der Namenswechsel für Gilden 20€. Erwerbt ihr während derselben Transaktion einen Gilden-Fraktionswechsel und -Realmtransfer, so erhaltet ihr einen Mengenrabatt und die Kosten belaufen sich auf 55€. Zusätzlich ist bei jedem Kauf eines Fraktionswechsels für Gildenmeister oder Realmtransfers für Gildenmeister ein kostenloser Namenswechsel für Gilden inklusive. Sämtliche Verkäufe von Gildendiensten sind endgültig – nach Kaufabschluss ist keine Erstattung mehr möglich.

Gibt es, abgesehen davon, dass er Gildenmeister sein muss, noch andere Voraussetzungen für den Charakter, der einen Gildendienst veranlasst?
Der Gildenmeister muss dieselben Voraussetzungen erfüllen wie für den entsprechenden charakterspezifischen Dienst (z. B. Charaktertransfer), wozu das Innehaben der 10. Stufe (außer beim Namenswechsel für Gilden) und ein Account mit einem guten Ruf gehören. Weitere Informationen findet ihr in den Charaktertransfer-FAQ oder Fraktionswechsel-FAQ.

Sollte der Battle.net-Account des Gildenmeisters zusätzlich durch einen Authenticator geschützt sein, muss dieser Authenticator mindestens drei Tage lang aktiv gewesen sein (beginnend mit der ersten Authenticator-geschützten Anmeldung), bevor er einen Gildendienst nutzen kann. Sollten auf den entsprechenden Charakter weitere sicherheitstechnische Voraussetzungen zutreffen, werdet ihr vor Veranlassung eines Gildendienstes darauf aufmerksam gemacht.

Muss die Gilde irgendwelche Voraussetzungen erfüllen, um sich einem Gildendienst zu unterziehen?
Eine Gilde muss mindestens Stufe 3 innehaben, um einen Realmtransfer oder Fraktionswechsel für Gildenmeister nutzen zu können. Für einen Namenswechsel für Gilden bestehen keine Voraussetzungen.

Wie funktionieren die beiden "Gildenmeister"-Dienste?
Wenn ein Realmtransfer für Gildenmeister oder Fraktionswechsel für Gildenmeister durchgeführt wird, wechselt nur der Charakter des Gildenmeisters den Realm oder die Fraktion. Der Gildenmeister nimmt die gesamte Gildenstruktur mit sich, darunter die Gildenschatzkammer, -stufe, -boni und -erfolge.

Was geschieht mit unseren Gildenmitgliedern?
Deine Gildenmitglieder verbleiben in der ursprünglichen Gilde. Die ursprüngliche Gilde wird auf Stufe 1 zurückgesetzt und verliert ihre Gildenbank sowie sämtliche Erfolge, Fortschritte und ihren Ruf. Außerdem wählen sie nach dem Abschied eures Charakters einen neuen Gildenmeister aus den verbliebenen Gildenangehörigen. Deine Gildenangehörigen können euch an den neuen Standort der Gilde folgen, indem sie einen eigenen Charakterdienst durchführen (wie z. B. einen Charaktertransfer). In diesem Falle treten sie der Gilde automatisch wieder bei und behalten auch ihren Gildenruf.

Gildenangehörige, die an den neuen Standort der Gilde wechseln wollen, sollten die ursprüngliche Gilde nicht verlassen – andernfalls erhalten sie ihren Gildenruf nach dem Transfer an den neuen Gildenstandort nicht zurück.

Was passiert mit unserer Gildenbank, -stufe usw.?
Gildenbank, -stufe, -boni und -erfolge wechseln mit dem Charakter des Gildenmeisters auf den neuen Realm oder die neue Fraktion.

Erhalten die einzelnen Angehörigen ihren Gildenruf zurück, wenn sie der Gilde wieder beitreten?
Der Charakter des Gildenmeisters behält seinen Ruf nach dem Wechsel bei und Gildenangehörige, die sich auch zum Wechsel entschließen, erhalten ihren Gildenruf zurück, wenn sie der Gilde an ihrem neuen Standort wieder beitreten. Allerdings gibt es zwei besondere Ausnahmefälle, bei denen dies nicht eintritt: wenn der Gildenangehörige vor dem Gildenmeister den Realm wechselt oder der Gildenangehörige im ursprünglichen Realm vor dem Realmtransfer aus der Gilde austritt.

Bitte beachtet auch, dass der Gildenruf von Gildenangehörigen, die aus einer an einen neuen Standort gewechselten Gilde austreten, nach 30 Tagen gelöscht wird. Tritt der Charakter einer neuen Gilde bei, wird sein Gildenruf komplett zurückgesetzt.

Wie lange hat ein Spieler Zeit, einem Gildenmeister nach einem Realmtransfer oder Fraktionswechsel zu folgen?
Um einem Gildenmeister an einen neuen Standort zu folgen, besteht keine zeitliche Beschränkung, solange der Gildenangehörige seine derzeitige Gilde nicht verlässt, bevor der Realmtransfer oder Fraktionswechsel für Gildenmeister abgeschlossen ist.

Gibt es irgendwelche Dinge, die nicht mit dem Gildenmeister zusammen transferiert werden?
Abgesehen von den Gildenangehörigen ist einzig die Gildenrangstruktur vom Transfer ausgeschlossen. Die Ränge müssen am neuen Standort erneut zugewiesen werden.

Wie erfahren unsere Gildenmitglieder von dem Standortwechsel und wie folgen sie uns?
Sobald ein Gildenmeisterdienst vollständig ausgeführt wurde, wird die Gildennachricht des Tages bezüglich des Standortwechsels aktualisiert und deine Gildenangehörigen erhalten eine Ingame-Nachricht, in der beschrieben wird, wie sie euch folgen können. Sie werden zur Battle.net-Accountverwaltung weitergeleitet, wo sie ihre(n) eigene(n) Charakterdienst(e) veranlassen können, der/die allerdings separat erworben werden muss/müssen. Dieser Ablauf wird noch dahingehend optimiert, dass Optionen wie Zielrealm und/oder -fraktion vorkonfiguriert sein werden.

Wird es auch außerhalb des Spiels eine Benachrichtigung über den Realmtransfer oder Fraktionswechsel geben?
Nein, die einzige Benachrichtigung wird die Ingame-Nachricht an eure Gildenmitglieder sein.

Gibt es irgendwelche Voraussetzungen für ein Gildenmitglied, das sich einem Realmtransfer oder Fraktionswechsel für Gildenmeister anschließen möchte?
Das Gildenmitglied muss die Voraussetzungen des entsprechenden Charakterdienstes (wie den Charaktertransfer oder Fraktionswechsel) erfüllen, wozu das Innehaben der 10. Stufe und ein Account mit gutem Ruf gehören. Eine komplette Übersicht über die Voraussetzungen findet ihr in den Charaktertransfer-FAQ oder Fraktionswechsel-FAQ.

Wie lange dauert die Umsetzung eines Gildendienstes?
Normalerweise dauert die Umsetzung eines Gildendienstes ein bis zwei Stunden, kann aber in Einzelfällen auch mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Existieren für Realmtransfers, Fraktionswechsel oder Namenswechsel bestimmte Sperrfristen?
Die Sperrfristen für Gildendienste entsprechen denen der jeweiligen Charakterdienste. Besucht euch für weitere Informationen zu diesen Diensten bitte die Charaktertransfer-FAQ oder Fraktionswechsel-FAQ.

Was geschieht, wenn wir unsere Gilde auf ein Realm transferiere, in dem unser Gildenname bereits vergeben ist?
Wenn euer Gildenname im Zielrealm bereits vergeben ist, werdet ihr während des Realmtransferprozesses gebeten, auf der Battle.net-Website einen neuen Namen auszuwählen.

Kann man bei einem Fraktionswechsel seinen Charakter und dessen Namen ändern?
Ja, während eines Fraktionswechsels für Gildenmeister stehen euch dieselben Möglichkeiten zur Verfügung wie bei dem Dienst, um sein Charakteraussehen zu ändern.


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